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   BayObLG, 01.03.2002 - 4St RR 2/2002, 4St RR 2/02   

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https://dejure.org/2002,5572
BayObLG, 01.03.2002 - 4St RR 2/2002, 4St RR 2/02 (https://dejure.org/2002,5572)
BayObLG, Entscheidung vom 01.03.2002 - 4St RR 2/2002, 4St RR 2/02 (https://dejure.org/2002,5572)
BayObLG, Entscheidung vom 01. März 2002 - 4St RR 2/2002, 4St RR 2/02 (https://dejure.org/2002,5572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    AO § 150 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 150 Abs. 3 Satz 1; ; AO § 378 Abs. 1; ; EGStG § 25 Abs. 3 Satz 4; ; EGStG § 25 Abs. 3 Satz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überlassung eines Blankoformulars für Einkommensteuererklärung - leichtfertiges Handeln des Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Leichtfertige Verkürzung - Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 274
  • StV 2004, 27 (Ls.)
  • BayObLGSt 2002, 45
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.06.1997 - VIII B 35/96

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2002 - 4St RR 2/02
    Leichtfertigkeit bezeichnet einen erhöhten Grad an Fahrlässigkeit, der mit grober Fahrlässigkeit gleichzusetzen ist und auch bei unbewusster Fahrlässigkeit gegeben sein kann (vgl. dazu z.B. BGH NStZ 1988, 276; BFH/NV 1998, 8; BayObLG BB 1971, 1544; ZfZ 1968, 246).

    Ferner soll sichergestellt werden, dass sich der Steuerpflichtige über die Lückenlosigkeit und Richtigkeit der gegebenenfalls von einem Dritten, also insbesondere von seinem steuerlichen Berater vorgenommenen Eintragungen und den Umfang der im Vordruck vorgesehenen Angaben vergewissert hat (st. Rspr. vgl. Z.B. BFH BStB1 11 1999, 203; BFH/NV 1998, 8; BStBl II 1987, 77; 1984, 13, 436 jeweils m.w.N.).

    Zudem hatten sie dabei zu kontrollieren, ob er alle im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellten und auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogenen Fragen beachtet hatte (vgl. dazu etwa BFH/NV 1998, 8; BFHE 181, 252; 165, 454 jeweils m.w.N.).

  • BFH, 09.08.1991 - III R 24/87

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2002 - 4St RR 2/02
    Zudem hatten sie dabei zu kontrollieren, ob er alle im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellten und auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogenen Fragen beachtet hatte (vgl. dazu etwa BFH/NV 1998, 8; BFHE 181, 252; 165, 454 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.07.1996 - I R 62/95

    Bei einer Zusammenveranlagung muß sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2002 - 4St RR 2/02
    Zudem hatten sie dabei zu kontrollieren, ob er alle im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellten und auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogenen Fragen beachtet hatte (vgl. dazu etwa BFH/NV 1998, 8; BFHE 181, 252; 165, 454 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.01.1988 - 3 StR 450/87

    Kenntnis eines Spenders hinsichtlich der Verwendung von Parteispenden - Vorsatz

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2002 - 4St RR 2/02
    Leichtfertigkeit bezeichnet einen erhöhten Grad an Fahrlässigkeit, der mit grober Fahrlässigkeit gleichzusetzen ist und auch bei unbewusster Fahrlässigkeit gegeben sein kann (vgl. dazu z.B. BGH NStZ 1988, 276; BFH/NV 1998, 8; BayObLG BB 1971, 1544; ZfZ 1968, 246).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2002 - 4St RR 2/02
    Die Amtsrichterin hat die erhobenen Beweise nicht erschöpfend gewürdigt (vgl. dazu etwa BGH NStZ 2000, 48; 2002, 48 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2002 - 4St RR 2/02
    Die Amtsrichterin hat die erhobenen Beweise nicht erschöpfend gewürdigt (vgl. dazu etwa BGH NStZ 2000, 48; 2002, 48 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.10.1986 - VI R 208/83

    Rechtswirksamer Lohnsteuer-Jahresausgleichsantrag erfordert auch eigenhändige

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2002 - 4St RR 2/02
    Ferner soll sichergestellt werden, dass sich der Steuerpflichtige über die Lückenlosigkeit und Richtigkeit der gegebenenfalls von einem Dritten, also insbesondere von seinem steuerlichen Berater vorgenommenen Eintragungen und den Umfang der im Vordruck vorgesehenen Angaben vergewissert hat (st. Rspr. vgl. Z.B. BFH BStB1 11 1999, 203; BFH/NV 1998, 8; BStBl II 1987, 77; 1984, 13, 436 jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14

    Verlängerung der Festsetzungsfrist durch Begehung einer leichtfertigen

    Da die Klägerin keinerlei Kontrollmaßnahmen unternommen hat, ist ihr diesbezüglich jedenfalls Leichtfertigkeit vorzuwerfen (vgl. zur Leichtfertigkeit des Steuerpflichtigen bei Nichtprüfung der von Dritten erstellten Steuererklärung: Finanzgericht (FG) München, Beschluss vom 30.09.2008 - 14 V 2593/08, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 01.03.2002 - 4St RR 2/2002, BayObLGSt 2002, 45).
  • FG Münster, 22.06.2006 - 8 K 6609/03

    Nachträgliche Änderung von Steuerbescheiden, die nach Betriebsprüfung schon

    Dabei kann Täter sowohl einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) als auch einer leichtfertigen Steuerverkürzung im Sinne des § 378 AO auch derjenige sein, der die Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen wahrnimmt, also sein Steuerberater oder ein Familienangehöriger des Steuerpflichtigen, der für die Buchführung verantwortlich ist (vgl. in diesem Sinne BFH-Urteil vom 19. Dezember 2002, IV R 37/01, BStBl II 2003, 385; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. April 2001, 18 K 7170/97 E, EFG 2001, 944 und Bayrisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 01. März 2002, 4 St RR 2/2002, 4 St RR 2/02, DSTRE 2002, 1215 m. w. N.).
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